Lerntherapie

Was ist Lerntherapie?
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unter einer Legasthenie, einer LRS und/oder einer Dyskalkulie leiden, bekommen die Möglichkeit an einem bestimmten, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Training teilzunehmen.

Wenn der Facharzt ein Gutachten nach § 35a SGB VIII ausgestellt hat, ist das Jugendamt in der Pflicht Kindern und Jugendlichen solch ein Training zu bezahlen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit dieses Training privat zu bezahlen. Die Kosten hierfür können – genau wie Nachhilfestunden – steuerlich geltend gemacht werden. Ein Legasthenie- und/oder Dyskalkulietraining ist keine Kassenleistung.

Bei uns in der Praxis kann ggf. eine Testung auf Legasthenie und Dyskalkulie durchgeführt werden. Es stehen spezielle Trainings sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene zur Verfügung. Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen, können aber mit einem Gutachten vom Kinder- und Jugendpsychiater (nach § 35a SGB VIII) vom Jugendamt erstattet werden.

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